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FG Düsseldorf - Entscheidung vom 29.09.2005

16 K 1483/03 E

Normen:
EStG § 21 § 22 § 23

Mit Bescheid vom 30. April 2002 setzte der Beklagte (das Finanzamt --FA--) aufgrund des Veranlagungsergebnisses des Jahres 2000 nachträgliche Einkommensteuervorauszahlungen für das Streitjahr 2001 fest. Dagegen legte [...]
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