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FG Brandenburg - Entscheidung vom 17.03.2005

5 K 805/03

Normen:
InvZulG (1999) § 3 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
EFG 2005, 1297

Die Klägerin ist Eigentümer eines in L..., M...-straße ... gelegenen Hauses, welches sie bereits seit dem Jahre 1995 an die Drogenhilfe X. e.V. (X.) zur Nutzung überlassen hat. Die Drogenhilfe X. stellt obdachlosen [...]
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