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BayObLG - Entscheidung vom 25.01.2005

2Z BR 221/04

Normen:
WEG § 16 Abs. 2 § 43 Abs. 1 Nr. 1
FGG § 12

Fundstellen:
BayObLGReport 2005, 452

I. Die Antragsgegnerin ist Wohnungseigentümerin in einer Wohnanlage, die von der Antragstellerin verwaltet wird. Diese macht in Verfahrensstandschaft für die übrigen Wohnungseigentümer Wohngeldrückstände der [...]
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