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BayObLG - Entscheidung vom 23.03.2005

2Z BR 238/04

Normen:
WEG § 47
BRAGO § 63 Abs. 1 Nr. 2

Fundstellen:
BayObLGReport 2005, 398
NZM 2005, 632
ZMR 2005, 563

I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Bei dem Wohnanwesen handelt es sich um ein unter Denkmalschutz stehendes [...]
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