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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 08.11.2004

9 S 1536/04

Normen:
VwGO § 86
VwGO § 123
VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3

Fundstellen:
NVwZ-RR 2006, 74

Die Beschwerde ist unzulässig, denn sie genügt nicht dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO . Danach muss die Begründung einen bestimmten Antrag enthalten, ferner müssen die Gründe dargelegt werden, aus denen [...]
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