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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 03.12.2004

4 S 2789/03

Normen:
EMRK Art. 6 Abs. 1
LV Art. 71 Abs. 1
LV Art. 71 Abs. 3
VwGO § 47 Abs. 1
VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1
LFGG § 26 Abs. 3
LFGG § 26 Abs. 4
LFGG § 26 Abs. 5
LJKG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
VO des Justizministeriums zur Änderung der Organisationsverordnung LFGG vom 02.12.2002 (GBl. S. 493)

Fundstellen:
DVBl 2005, 656
DÖV 2005, 433

I. Die Antragstellerin, eine kreisangehörige Gemeinde, ist Sitz eines Notariats und eines Grundbuchamts. Sie wendet sich gegen die Verordnung des Justizministeriums zur Änderung der Organisationsverordnung LFGG vom 02. [...]
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