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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 12.03.2004

4 W 25/04

Normen:
ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2
ZPO § 269 Abs. 4

Fundstellen:
OLGReport-Zweibrücken 2004, 492

1. Die sofortige Beschwerde des früheren Klägers ist förmlich nicht zu beanstanden, §§ 269 Abs. 5, 511 , 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 , 569 Abs. 1 und 2 ZPO . Entgegen den Ausführungen im Nichtabhilfebeschluss vom 7. [...]
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