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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 18.11.2004

8 AR 35/04

Normen:
BRAGO § 19
RVG § 11
ZPO § 103 Abs. 2
ZPO § 104
ZPO § 788 Abs. 2

Fundstellen:
NJW 2005, 759
OLGReport-Stuttgart 2005, 264
Rpfleger 2005, 217

Die antragstellenden Rechtsanwälte begehren die Festsetzung der Kosten gemäß § 19 BRAGO gegen ihren Auftraggeber für ihre Tätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Nach Abgabe des Antrags vom Amtsgericht Stuttgart [...]
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