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OLG Saarbrücken - Entscheidung vom 01.06.2004

4 U 5/04

Normen:
ZPO § 513 Abs. 1
ZPO § 529
ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
ZPO § 546
BGB § 226
BGB § 823
BGB § 823 Abs. 1
BGB § 826
BGB § 854 Abs. 1
BGB § 858 Abs. 1 a. E.
BGB § 862
BGB § 863 (a.E.)
BGB § 903
BGB § 1004
BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2
BGB § 1004 Abs. 2
SStrG § 2 Abs. 1
SStrG § 2 Abs. 2 Nr. 2
SStrG § 3 Abs. 1 Nr. 4
SStrG § 14
SStrG § 14 Abs. 1
SStrG § 14 Abs. 1 Satz 1
SStrG § 18 Abs. 1 Satz 1
SStrG § 18 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2

Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2004, 497

I. Der Verfügungskläger ist Betreiber eines Golfplatzes in. Er nimmt die Verfügungsbeklagten auf Unterlassung von Behinderungen beim Golfspiel in Anspruch. Am 23.02.2003 wurde ein Mitglied des Verfügungsklägers, Herr [...]
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