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OLG Saarbrücken - Entscheidung vom 22.12.2004

8 W 286/04

Normen:
ZPO § 91a
BGB § 313 n.F.
BGB §§ 536 ff.
BGB § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
BGB § 826

I. Die Parteien streiten über die Verpflichtung, die Kosten des in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärten Rechtsstreits zu tragen. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin als [...]
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