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OLG München - Entscheidung vom 08.10.2004

1 W 1961/04

Normen:
BGB § 309 Nr. 3

Fundstellen:
OLGReport-München 2005, 825

1. Der Beklagte ließ sich von der Zahnärztin Dr. T. im Jahr 2002 als Privatpatient mit einer Brücke im Oberkiefer versorgen. Vor Behandlungsbeginn, am 04.12.2001, unterzeichnete er eine vorformulierte [...]
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