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OLG München - Entscheidung vom 12.07.2004

7 W 1797/04

Normen:
ZPO § 930 Abs. 1 Satz 3

Fundstellen:
MDR 2004, 1383

Die sofortige Beschwerde der Gläubiger hat Erfolg. Der beantragte Arrest war unter Aufhebung der landgerichtlichen Entscheidung zu erlassen, da er nach den §§ 916 ff. ZPO gerechtfertigt ist. Darüber hinaus war auf den [...]
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