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OLG Köln - Entscheidung vom 05.04.2004

4 WF 50/04

Normen:
ZPO § 707 (analog) § 769 § 323 § 321a

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den angegriffenen Einstellungsbeschluss ist gemäß § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO analog unzulässig. Der Kläger begehrt mit seiner Unterhaltsabänderungsklage gemäß § 323 ZPO , die [...]
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