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OLG Köln - Entscheidung vom 20.09.2004

19 U 214/02

Normen:
GKG § 12 Abs. 1
ZPO § 6

Fundstellen:
MDR 2005, 298
OLGReport-Köln 2004, 429

Der allein angegriffene Gegenstandswert für den Klageantrag zu 4) war mit 313.933,22 EURO festzusetzen. Die Kläger haben mit diesem Antrag die Zustimmung der Beklagten zu ihrer Eintragung als Eigentümer im Grundbuch [...]
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