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OLG Köln - Entscheidung vom 15.07.2004

8 U 9/04

Normen:
ZPO § 511

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2004, 430

I. Der Kläger, ein Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, nimmt die Beklagte auf Zahlung von Steuerberaterhonorar in Höhe von 30.937,20 DM (15.817,94 EURO) gemäß seiner Gebührenrechnung vom 12. Dezember 2001 (Bl. 15 GA) [...]
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