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OLG Köln - Entscheidung vom 27.07.2004

9 U 54/04

Normen:
ZPO § 522
VVG § 6
AVBR 92 § 10 Nr. 3, 4

Fundstellen:
VersR 2005, 1531

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordern eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht. Die Berufung hat nach [...]
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