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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 13.10.2004

7 U 122/03

Normen:
BGB § 823 Abs. 1
BGB § 847

Fundstellen:
NJW-RR 2005, 107
OLGReport-Karlsruhe 2005, 40
VersR 2005, 1587

I. Der Kläger nimmt den beklagten Träger des Kreiskrankenhauses G. wegen verschiedener Versäumnisse bei der Organisation der geburtshilflichen Abteilung in Anspruch. Das Landgericht hat eine Haftung verneint und die [...]
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