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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 31.03.2004

1 U 22/04

Normen:
BGB § 426 Abs. 1

Fundstellen:
InVo 2005, 65
OLGReport-Karlsruhe 2004, 258

I. Der Kläger wendet sich gegen die Vollstreckung aus einem rechtskräftigen Urteil, nachdem er gegen die aus dem Titel noch offene Restforderung mit einem Ausgleichsanspruch aus § 426 Abs. 1 BGB aufgerechnet hat. Auf [...]
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