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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 20.02.2004

19 W 9/04

Normen:
GKG § 16 Abs. 2 Satz 2
BGB § 985
BGB § 546

Die von den Prozessbevollmächtigten ersichtlich im eigenen Namen eingelegte (weil sonst unzulässig, vergl. OLGR Naumburg 2001, 131) sofortige Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. Das Landgericht hat zutreffend [...]
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