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OLG Hamburg - Entscheidung vom 02.12.2004

1 Verg 2/04

Normen:
GWB § 111 § 116

Fundstellen:
OLGReport-Hamburg 2005, 452

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist unzulässig. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer, der Antragstellerin gemäß § 111 Abs. 1 GWB Akteneinsicht zu gewähren, ist ein Rechtsmittel nach den §§ 116 ff. GWB [...]
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