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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 22.10.2004

2 U 12/04

Normen:
BGB § 199

I. Die Klägerin nimmt die beklagte Bank auf Auszahlung eines Sparguthabens in Anspruch, das sich jedenfalls am 23.11.1965 in Höhe von 5.601,-- DM auf dem Sparbuch ihrer Großmutter A B befunden hatte. Frau B hatte das [...]
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