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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 29.01.2004

3 Ws 111/04; 3 Ws 112/04

Normen:
StPO § 454 Abs. 1 S. 3
StPO § 454 Abs. 1 S. 3
GG Art. 2 Abs. 1
GG Art. 20 Abs. 3

Fundstellen:
NJW 2004, 1680
NStZ-RR 2004, 155

Mit dem angefochtenen Beschluss hat die Kammer es abgelehnt, die Vollstreckung der restlichen Freiheitsstrafen zur Bewährung auszusetzen. Hiergegen richtet sich die statthafte (§ 453 II 1 StPO ) sowie form- und [...]
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