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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 19.04.2004

1 U 235/03

Normen:
TKV § 16 Abs. 3

Die Berufung ist nicht begründet. Im Ergebnis zu Recht hat das Landgericht die Klage auf Zahlung von 5.025,87 EURO für Verbindungen zu 0190-Rufnummern abgewiesen. Allerdings hat das Landgericht nicht berücksichtigt, [...]
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