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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 22.06.2004

I-24 W 36/04

Normen:
ZPO § 935
ZPO § 940
BGB § 546 Abs. 1
BGB § 546a Abs. 1
BGB § 858

Fundstellen:
MDR 2004, 1291
OLGReport-Düsseldorf 2005, 5
ZMR 2004, 751

Das zulässige Rechtsmittel bleibt ohne Erfolg. Das Landgericht hat zu Recht die begehrte Leistungsverfügung versagt. I. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung setzt gemäß §§ 935 , 940 ZPO die Glaubhaftmachung eines [...]
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