I. In den notariellen Urkunden des Notars S. vom 08.11.2000 und 01.11.2001 - UR-Nrn.: A/00 und B/01 - sind zugunsten der jeweiligen Eigentümer der o. a. Grundstücke Dienstbarkeiten und Reallasten vereinbart. Bezüglich [...]
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