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OLG Dresden - Entscheidung vom 29.06.2004

9 U 2220/03

Normen:
BGB § 631 Abs. 1 § 196 Abs. 1 Nr. 7 a.F. § 201 (a.F.)

Fundstellen:
BauR 2005, 1500

I. Der Kläger begehrt von der Beklagten zu 2 die Bezahlung von Resthonorar aus einem vorzeitig beendeten Ingenieurvertrag sowie die Eintragung einer Sicherungshypothek auf dem Grundstück des Beklagten zu 1. Zum [...]
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