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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 15.09.2004

4 Ta 193/04

Normen:
ZPO § 115 Abs. 2
BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7
WobauG II. § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 § 39 Abs. 2

I. Der Klägerin wurde im Ausgangsverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt. Im Verfahren über die nachträgliche Zahlungsbestimmung nach § 120 Abs. 4 ZPO wurde die Klägerin mehrfach vergeblich vom [...]
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