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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 22.12.2004

9 Ta 230/04

Normen:
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 b § 3 § 5 Abs. 1 Satz 3

Der Kläger war seit dem 01.05.1998 bei der Firma Z AG als Leiter des Bereiches Informationstechnologie auf der Grundlage des schriftlichen Anstellungsvertrages vom 10./11.03.1998 (Bl. 9 ff. d. A.) beschäftigt. Die [...]
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