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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 04.08.2004

6 Ta 171/04

Normen:
ZPO § 377 Abs. 2 Ziffer 2 § 380 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
AuR 2005, 199

Der Zeuge D. ist zum Kammertermin am 30.06.2004 unentschuldigt nicht erschienen, weil sein Vortrag im Einspruchsschreiben vom 15.07.2004 keine hinreichende Entschuldigung darstellen kann, da er ausweislich des [...]
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