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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 29.09.2004

9 Ta 142/04

Normen:
ZPO § 114 § 121 Abs. 1
KSchG § 4 Satz 1

I. Der Kläger schloss am 25.08.2003 einen schriftlichen Arbeitsvertrag über seine Beschäftigung als Bauhelfer bei der Firma B. Umwelttechnik. Für die Firma B. Umwelttechnik, die insgesamt zwei Arbeitnehmer [...]
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