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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 08.11.2004

11 Ta 137/04

Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7

I. Die Klägerin war in der Zahnarztpraxis der Beklagten seit 01.01.2003 beschäftigt. Ausweislich § 7 des Arbeitsvertrages waren alle über die monatliche Vergütung hinausgehenden Leistungen 'freiwilliger Natur'. Die [...]
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