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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 04.10.2004

10 Ta 201/04

Normen:
ArbGG § 49 Abs. 3

Die sofortige Beschwerde ist nicht statthaft. Nach § 49 Abs. 3 ArbGG findet gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts über ein Ablehnungsgesuch kein Rechtsmittel statt. Nichts anderes ergibt sich im vorliegenden Fall [...]
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