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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 04.05.2004

3 Ta 94/04

Normen:
ZPO § 127 Abs. 2 S. 3 § 569 Abs. 1 S. 1

I. Das Arbeitsgericht Koblenz hatte durch Beschluss vom 15.07.2002 dem Kläger zur Durchführung seiner Kündigungsschutzklage Prozesskostenhilfe unter Ratenanordnung bewilligt. Nachdem der Kläger der Aufforderung zur [...]
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