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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 13.04.2004

4 Ta 83/04

Normen:
ZPO § 117 Abs. 2

I. Im Ausgangsverfahren wurde der Klägerin durch Beschluss vom 02.05.2002 unter Beiordnung ihrer Prozessbevollmächtigten Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmung bewilligt. Nach Abschluss des Verfahrens wurden die [...]
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