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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 17.11.2004

8 Ta 239/04

Normen:
ZPO § 114 § 572 Abs. 3

Die Vorlageentscheidung des Arbeitsgerichts vom 14.09.2004 ist nach Ansicht der Beschwerdekammer entsprechend § 572 Abs. 3 ZPO aufzuheben, weil vorrangig über den an das Arbeitsgericht gerichteten Antrag des Klägers [...]
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