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LAG Köln - Entscheidung vom 23.12.2004

4 (3) Ta 468/04

Normen:
GKG § 42 Abs. 4 S. 2

Fundstellen:
NZA-RR 2005, 488

Nach Auffassung der Kammer war im vorliegenden Fall von dem nach der dreifachen Jahresdifferenz berechneten Streitwert ein Abschlag von 20 % wegen der Erhebung einer Feststellungsklage nicht vorzunehmen. Im Anschluss [...]
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