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LAG Köln - Entscheidung vom 10.09.2004

4 Ta 298/04

Normen:
BGB § 611
ZPO § 935 § 940

Fundstellen:
BB 2005, 784

Das Arbeitsgericht hat zu Recht den Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt, weil es an einem Verfügungsgrund fehlt. Der Kläger hat in der Antragschrift den Verfügungsgrund so begründet: Er und seine Ehefrau [...]
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