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LAG Köln - Entscheidung vom 05.08.2004

4 Ta 269/04

Normen:
ZPO § 118 Abs. 2

I. Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe konnte nicht unter Berufung auf § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO abgelehnt werden. 1. Die Fristsetzung ist nämlich nur dann wirksam, wenn die Frist in der ordnungsgemäßen Form gesetzt [...]
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