Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Berlin vom 18. Juni 2004 ist gemäß § 11 Abs.1 RPflG , §§ 104 Abs.3, 567 Abs.2 S.2, 569 ZPO statthaft und zulässig. Sie [...]
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