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FG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 16.06.2004

1 K 2209/02

Normen:
EStG § 7g Abs. 3
FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
DStRE 2004, 1379
EFG 2005, 297

Streitig ist die Zulässigkeit der Bildung einer Ansparrücklage iSd § 7 g EStG . Der Kläger beteiligte sich mit notariellem Vertrag vom 21.12.1999 an dem Unternehmen der dort als Inhaber bezeichneten SRG [...]
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