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FG Niedersachsen - Entscheidung vom 24.06.2004

11 K 358/03

Normen:
FGO § 65 Abs. 1 Satz 1, 2

Fundstellen:
DStRE 2004, 1381
EFG 2004, 1382

Streitig ist, ob die Klage wegen ausschließender Wirkung einer Fristsetzung gemäß § 65 Abs. 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) unzulässig ist. Der Kläger begründete zunächst die im Juni 2003 erhobene Klage nicht. [...]
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