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FG Brandenburg - Entscheidung vom 11.08.2004

1 K 966/02

Normen:
GVG § 17 Abs. 2

Fundstellen:
EFG 2005, 720

Die Klägerin hatte Bürgschaften für eine GmbH übernommen, in der ihr Ehemann Hauptgesellschafter war. Die X.-bank als Hausbank gewährte der GmbH Kredite, für die die Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH (Bürgschaftsbank) [...]
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