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EuGH - Entscheidung vom 28.04.2004

Rs C-3/03 P

Normen:
Verordnung (EG) Nr. 40/94 Art. 8
Stich- Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Ähnlichkeit zwischen zwei Marken - Verwechslungsgefahr - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die das Wort 'Matratzen' enthält - Ältere Wortmarke MATRATZEN

Fundstellen:
GRUR 2005, 597
GRURInt 2004, 843
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Die Matratzen Concord GmbH (im Folgenden: Rechtsmittelführerin) hat mit Schriftsatz, der am 6. Januar 2003 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein [...]
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