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EuGH - Entscheidung vom 29.04.2004

Rs C-371/02

Normen:
Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken Art. 3 Abs. 1
Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken Art. 12 Abs. 2 Buchst. a
schwedisches Markengesetz 1960 - 644 vom 2. Dezember 1960 § 25

Fundstellen:
GRUR 2004, 682
GRURInt 2004, 629
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
WRP 2004, 728

1. Das Svea hovrätt hat mit Beschluss vom 14. Oktober 2002, beim Gerichtshof eingegangen am 16. Oktober 2002, gemäß Artikel 234 EG eine Frage nach der Auslegung des Artikels 12 Absatz 2 Buchstabe a der Ersten [...]
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