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EuGH - Entscheidung vom 30.04.2004

Rs C-172/02

Normen:
Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit Art. 7 Abs. 1 Buchst. a
Königlichen Verordnung Nr. 72 vom 10. November 1967 über die Alters- und Hinterbliebenenrenten für Selbstständige in der durch die Königliche Verordnung Nr. 416 vom 16. Juli 1986 geänderten Fassung (Belgien) Art. 3 Abs. 1
Königlichen Verordnung Nr. 72 vom 10. November 1967 über die Alters- und Hinterbliebenenrenten für Selbstständige in der durch die Königliche Verordnung Nr. 416 vom 16. Juli 1986 geänderten Fassung (Belgien) Art. 16 Abs. 1

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Die Cour de cassation hat mit Urteil vom 29. April 2002, beim Gerichtshof eingegangen am 10. Mai 2002, gemäß Artikel 234 EG eine Frage nach der Auslegung von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 79/7/EWG [...]
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