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EuGH - Entscheidung vom 10.06.2004

Rs C-87/02

Normen:
Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten Art. 1 Abs. 2
Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten Art. 2 Abs. 1
Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten Art. 4
Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten Punkt 10 Buchst. d von Anhang II
Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der durch die Richtlinie 97/11 geänderten Fassung Art. 4
Decreto del Presidente della Repubblica vom 12. April 1996 zur Orientierung und Koordinierung bei der Anwendung von Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 146 vom 22. Februar 1994 über die Vorschriften auf dem Gebiet der Umweltverträglichkeitsprüfung Art. 1
Decreto del Presidente della Repubblica vom 12. April 1996 zur Orientierung und Koordinierung bei der Anwendung von Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 146 vom 22. Februar 1994 über die Vorschriften auf dem Gebiet der Umweltverträglichkeitsprüfung Art. 10
Decreto del Presidente della Repubblica vom 12. April 1996 zur Orientierung und Koordinierung bei der Anwendung von Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 146 vom 22. Februar 1994 über die Vorschriften auf dem Gebiet der Umweltverträglichkeitsprüfung Punkt 7Buchst. g von Anhang B
Decreto del Presidente della Repubblica vom 12. April 1996 zur Orientierung und Koordinierung bei der Anwendung von Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 146 vom 22. Februar 1994 über die Vorschriften auf dem Gebiet der Umweltverträglichkeitsprüfung Punkt 7Buchst. h von Anhang B

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Klageschrift, die am 13. März 2002 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 226 EG Klage auf Feststellung erhoben, dass die Italienische [...]
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