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EuGH - Entscheidung vom 24.06.2004

Rs C-49/02

Normen:
Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Übereinkommen) im Anhang des Übereinkommens zur Errichtung der Welthandelsorganisation vom 15. April 1994 Art. 15 Abs. 1
Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken Art. 2
Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken Art. 3
MarkenG § 3 Abs. 1
MarkenG § 8

Fundstellen:
EWS 2004, 324
EuZW 2004, 535
GRUR 2004, 858
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Das Bundespatentgericht hat mit Beschluss vom 22. Januar 2002, beim Gerichtshof eingegangen am 20. Februar 2002, gemäß Artikel 234 EG zwei Fragen nach der Auslegung von Artikel 2 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des [...]
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