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EuGH - Entscheidung vom 28.04.2004

Rs C-373/02

Normen:
Assoziierungsabkommen EWG - Türkei - Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei, unterzeichnet durch die Republik Türkei und die Mitgliedstaaten der EWG am 12. September 1963 in Ankara und imNamen der Gemeinschaft geschlossen, gebilligt und bestätigt durch den Beschluss 64/732/EWG des Rates vom 23. Dezember 1963 (ABl. 1964, Nr. 217, S. 3685) Art. 3 Art. 9
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der Fassung der Verordnung(EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 (ABl. 1997, L 28, S. 1) Art. 45 Abs. 1

Fundstellen:
DVBl 2004, 908
NZS 2005, 364
ZAR 2004, 198

[01] Der Oberste Gerichtshof hat mit Beschluss vom 17. September 2002, beim Gerichtshof eingegangen am 17. Oktober 2002, gemäß Artikel 234 EG zwei Fragen nach der Auslegung von Artikel 9 des Abkommens zur Gründung [...]
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