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EuGH - Entscheidung vom 13.07.2004

Rs C-429/02

Normen:
EG Art. 49
EG-Vertrag Art. 59
Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (ABl. L 298, S. 23) Art. 1 Buchst b Art. 2 Abs. 2 Art. 10 Art. 11

Fundstellen:
EuZW 2004, 497
GRUR 2005, 268
GRURInt 2004, 941

[01] Die französische Cour de cassation hat mit Urteil vom 19. November 2002, beim Gerichtshof eingegangen am 27. November 2002, gemäß Artikel 234 EG zwei Fragen nach der Auslegung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates [...]
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