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EuGH - Entscheidung vom 03.03.2004

Rs C-395/02

Normen:
EG Art. 234
Sechste Richtlinie 77/388 in der Fassung der Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom 14.12.1992 Art. 2 Nr. 1
Sechste Richtlinie 77/388 in der Fassung der Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom 14.12.1992 Art. 28 c Teil A a Abs. 1

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Die Rechtbank van eerste aanleg Antwerpen hat mit Urteil vom 4. November 2002, bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 11. November 2002, gemäß Artikel 234 EG eine Frage nach der Auslegung des Grundsatzes [...]
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